Die blaue Karte

BLAUE KARTE (MAVI KART)

Die deutsche oder andere europäische Staatsangehörige, die bereits eine türkische blaue Karte besitzen (welche gebürtige Ex-Türken sind), werden in der Türkei nach wie vor als türkische Staatsangehörige behandelt. Diese Menschen dürfen in die Türkei mit dem deutschen Bundespersonalausweis einreisen und länger als 3 Monate sowie dauerhaft in der Türkei aufhalten, sofern sie bei der Passkontrolle am Flughafen neben dem deutschen Personalausweis auch die türkische blaue Karte vorzeigen können. Sie bekommen dann auch keinen sog. weißen Zettel mit dem Eingangsstempel, so dass sie demzufolge auch nicht verpflichtet sind, den Zettel aufzubewahren. Außerdem gilt die Mavi Kart (blaue Karte) ab dem 9.5.2012 offiziell als türkischer Personalausweis gleichwertig mit dem „Nüfus Cüzdanı“ für die Ex-Türken in der Türkei. Im alltäglichen Leben, in den Behörden, Polizeikontrollen oder beim Notar etc.. ist die Vorzeigung der Mavi Kart ausreichend, um die daraus entstehende Rechte wie eine türkische Staatsangehörige benutzen zu dürfen und als türkische Staatsangehörige behandelt werden zu können. Die alte blaue Karten (Mavi Kartlar), die vor dem 9.5.2012 erstellt worden sind, gelten nicht als offizieller Personalausweis in der Türkei. Wenn Sie eine alte Mavi Kart besitzen, dann besorgen Sie sich umgehend eine neue Mavi Kart, die auch als türkischer Personalausweis in der Türkei gilt. Aus eigener Erfahrung raten wir Ihnen, diese wertvolle Mavi Kart schnell wie möglich zu besorgen, um wie als Doppelstaatler in beiden Ländern flexibel leben und bleiben zu können, ohne dafür eine Genehmigung oder Erlaubnis brauchen zu müssen. Die Beantragung oder der Besitz einer „Blauen Karte“ hat keinerlei Auswirkung auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie führt nicht zu deren Verlust oder zu einer Doppelstaatsbürgerschaft.

Quelle: http://m.ankara.diplo.de/…/Leben__und__Arbeiten__in__der__T…
Quelle: https://tr.m.wikipedia.org/wiki/Mavi_Kart