Die Regelungen für die Anzeigepflicht über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 15 I Nr. 4 PassG sowie die Anzeigepflicht über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 27 I Nr. 4 PAuswG werden ab dem 27.06.2024 in Deutschland ENTFALLEN.

Eine Anzeigepflicht gibt es ab dem 27.06.2024 bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit NICHT mehr.

Ab dem 27.06.2024 ist die Anzeige über den Wiedererwerb/Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit der deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde/Gemeinde/Behörde/Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland nur noch FREIWILLIG.

Trotzdem würden wir Ihnen empfehlen, den Erwerb/Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, damit die legale doppelte Staatsangehörigkeit ins deutsche Personenstandsregister vermerkt wird.

Av. C. Erdi SARI

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.