Scheidung in der Türkei

Scheidung

  • Wenn eine Partei die türkische Staatsbürgerschaft oder eine blaue Karte (Mavi Kart/Pembe Kart) gem. §28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes besitzt, kann eine Scheidungsklage in der Türkei problemlos erhoben werden. Es ist nicht erforderlich, dass die scheidungswillige Partei die türkische Staatsbürgerschaft oder eine blaue Karte (Mavi Kart) besitzen muss. Auch die deutsche Staatsangehörige, die keine blaue Karte (Mavi Kart) besitzen, dürfen in der Türkei eine Scheidungsklage erheben, solange die andere Partei eine blaue Karte, türkische Aufenthaltserlaubnis oder türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

  • Antwort: schnell, unkompliziert und kostenfreundlich. Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen und die erforderliche Trennungszeit nicht erfüllen, dann ist es sinnvoll, sich in der Türkei einvernehmlich scheiden zu lassen, da nach türkischem Recht für die einvernehmliche Scheidung die Trennungszeit von einem Jahr nicht die zwingende Voraussetzung ist. Die Paare können sich problemlos scheiden lassen, wenn ein entsprechendes Scheidungsprotokoll von einem Rechtsanwalt vorbereitet und am Gerichtstermin vorgelegt wird. Darüber hinaus hat das Scheidungsurteil mit eine Apostille auch die Gültigkeit in Deutschland. Bei eine Scheidung in Deutschland müssen Sie das Scheidungsurteil in der Türkei anerkennen lassen.